Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermittlung von Fahrzeugen
Stand: 03/2024
- § 1 Vertragsgegenstand und Parteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Vermittler, Dein AutoMensch, und seinen Kunden im Zusammenhang mit der Vermittlung von Fahrzeugen im Kundenauftrag sowie mit Autohäusern als Partner.
Abschnitt 1: Abverkauf von Fahrzeugen
- § 2 Vertragsgegenstand und Auftragserteilung
- Der Verkäufer beauftragt den Vermittler mit der Bewertung, Aufbereitung und dem Verkauf des Fahrzeugs im Kundenauftrag.
- Der Vermittler verpflichtet sich, das Fahrzeug im Namen und auf Rechnung des Verkäufers zu bewerten und zu verkaufen.
- § 3 Bewertung und Festlegung des Marktpreises
- Der Vermittler bewertet den IST-Zustand des Fahrzeugs bei Hereinnahme und bespricht mit dem Verkäufer den aktuellen Marktpreis.
- Der vereinbarte Marktpreis entspricht dem Betrag, der dem Verkäufer bei einem erfolgreichen Verkauf des Fahrzeugs zusteht.
- § 4 Rechte und Pflichten des Vermittlers
- Der Vermittler verpflichtet sich, das Fahrzeug für den Verkauf aufzubereiten, was eine gründliche Reinigung, notwendige Reparaturen und TÜV-Untersuchungen umfassen kann.
- Der Vermittler erstellt professionelle Fotos, Verkaufsanzeigen und bewirbt das Fahrzeug in geeigneten Medien.
- Der Vermittler führt Probefahrten durch und steht potenziellen Käufern als Ansprechpartner zur Verfügung.
- Der Vermittler handelt im Namen des Verkäufers und informiert diesen über einen erfolgreichen Verkauf.
- Der Vermittler übernimmt die Erstellung des Kaufvertrags mit dem Käufer und die Abwicklung der Zahlung.
- § 5 Vergütung und Kosten
- Der Verkäufer erhält den vereinbarten Marktpreis bei erfolgreichem Verkauf des Fahrzeugs.
- Alle zusätzlichen Erlöse über den Marktpreis hinaus werden zur Deckung der Kosten für die Aufbereitung, Werkstatt, TÜV und Vermarktung des Fahrzeugs verwendet.
- Die Kosten für die genannten Dienstleistungen werden aus dem zusätzlichen Erlös gedeckt. Sollten die zusätzlichen Erlöse die Kosten nicht vollständig decken, verbleiben die Restkosten beim Vermittler.
- § 6 Rechte und Pflichten des Verkäufers
- Der Verkäufer stellt dem Vermittler alle notwendigen Unterlagen und Informationen über das Fahrzeug zur Verfügung, einschließlich Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Servicehistorie und TÜV-Berichte.
- Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist und keine versteckten Mängel aufweist, die dem Vermittler nicht mitgeteilt wurden.
- 7 Haftung
- Der Vermittler haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermittler nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Der Verkäufer stellt den Vermittler von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Beschaffenheit oder dem Zustand des Fahrzeugs resultieren.
Abschnitt 2: Zukauf von Fahrzeugen
- § 8 Pflichten des Vermittlers
- Der Vermittler wird sich bemühen, ein Fahrzeug zu finden, das den genannten Kriterien entspricht.
- Der Vermittler wird eine gründliche Prüfung des Fahrzeugs organisieren, einschließlich einer Inspektion durch eine Fachwerkstatt oder einen Sachverständigen.
- Der Vermittler wird alle relevanten Fahrzeugdokumente prüfen, einschließlich Fahrzeugbrief, Scheckheft, TÜV-Berichte und eventuell vorhandene Garantieunterlagen.
- § 9 Pflichten des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, um den Kaufpreis zu bezahlen.
- Der Kunde verpflichtet sich, eine Anzahlung zu leisten, die im Falle eines erfolgreichen Kaufs auf den Kaufpreis angerechnet wird.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Provision und Aufwendungen des Vermittlers gemäß § 10 zu zahlen.
- § 10 Provision und Aufwendungen
- Die Höhe der Vermittlungsprovision und der Aufwendungen des Vermittlers wird individuell festgelegt, basierend auf dem tatsächlichen Zustand und den spezifischen Anforderungen des zu erwerbenden Fahrzeugs.
- Bei garantiefähigen Fahrzeugen bezahlt der Kunde am Ende nur den Fahrzeugpreis, in dem die Vermittlungsprovision und die Aufwendungen des Vermittlers bereits enthalten sind.
- Bei nicht garantiefähigen Fahrzeugen wird ein Pauschalbetrag berechnet. Zusätzlich können optionale Kosten wie beispielsweise „vor Ort Service“ anfallen, die nach der tatsächlichen Entfernung zum zu erwerbenden Fahrzeug ermittelt und berechnet werden, sowie Kosten für Zulassung, Aufbereitung oder andere Leistungen.
- § 11 Abwicklung und Haftung
- Garantiefähige Fahrzeuge: Der Vermittler wickelt den Kaufvertrag ab, sorgt für Garantie- und Finanzierungsmöglichkeiten und haftet im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung. Zusätzlich wird eine erweiterte Garantie angeboten, die im Fahrzeugpreis inbegriffen ist.
- Nicht garantiefähige Fahrzeuge: Der Kauf erfolgt direkt zwischen dem Verkäufer und dem Kunden. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für Mängel des Fahrzeugs, es sei denn, diese waren bei sorgfältiger Prüfung offensichtlich und wurden dem Kunden nicht mitgeteilt.
Abschnitt 3: Autohäuser
- § 12 Ablauf für Autohäuser
- Autohäuser, die Fahrzeuge von Dein AutoMensch vermittelt bekommen, verpflichten sich, die vereinbarten Konditionen einzuhalten und die Fahrzeuge gemäß den Anweisungen von Dein AutoMensch zu präsentieren und zu verkaufen.
- Die Abwicklung von Zahlungen und Verträgen erfolgt direkt zwischen dem Autohaus und dem Kunden. Dein AutoMensch ist nicht an diesen Transaktionen beteiligt.
- Dein AutoMensch berücksichtigt bei der Vermittlung von Fahrzeugen den aktuellen Markt und deren Preise. Dein AutoMensch übernimmt jedoch keine Haftung für Marktverschiebungen und mögliche Wertverluste der Fahrzeuge.
- Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Autohaus bzw. dem Verkäufer/Verkaufsbetrieb zustande. Dein AutoMensch übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für das Produkt sowie für mögliche Transportschäden oder Angaben Dritter.
Allgemeine Bestimmungen
- § 13 Datenschutz
- Dein AutoMensch erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Vertragspartner nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
- Die Vertragspartner stimmen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten durch Dein AutoMensch zum Zwecke der Vertragsabwicklung und -dokumentation ausdrücklich zu.
- Dein AutoMensch verpflichtet sich, die Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Vertragsabwicklung erforderlich oder erfolgt aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung.
- Die Vertragspartner haben das Recht, Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten, sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung ihrer Daten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- § 14 Widerrufsrecht und Kostenübernahme bei vorzeitiger Tätigkeit
- Dem Kunden steht ein Widerrufsrecht gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zu.
- Sollte Dein AutoMensch auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen und der Kunde dadurch sein Widerrufsrecht verlieren, werden dem Kunden alle bis zum Zeitpunkt der Ausführung der Dienstleistung entstandenen Kosten und Aufwendungen in Rechnung gestellt.
- § 15 Vertragsdauer, mündliche Verträge und Kündigung
- Der Vertrag tritt mit Unterschrift beider Parteien in Kraft und gilt bis zum erfolgreichen An- und/oder Abverkauf des Fahrzeugs oder bis zur Kündigung durch eine der Vertragsparteien.
- Mündliche Vereinbarungen sind gültig, sofern sie schriftlich bestätigt werden.
- Beide Parteien können den Vertrag schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
- § 16 Haftungsausschluss für Fahrzeuge in unserer Obhut, Produkte und Angaben Dritter
- Dein AutoMensch übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für Produkte oder Angaben Dritter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Angaben zu Fahrzeugen, Dienstleistungen oder sonstigen Informationen, die von anderen Parteien bereitgestellt werden.
- Alle Fahrzeuge, die sich während ihrer Lagerung oder Nutzung in unserem Besitz befinden, müssen durch eine angemessene Kfz-Versicherung des Eigentümers abgesichert sein. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verluste an diesen Fahrzeugen.
- Fahrzeuge, die nicht über eine eigene Kfz-Versicherung verfügen oder nicht ordnungsgemäß angemeldet sind, können durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden, sofern die Versicherung eine Haftung anerkennt. Diese Deckung erstreckt sich möglicherweise nicht auf alle Schäden.
- Wir übernehmen keine Haftung für technische oder optische Schäden sowie Unfälle während einer Probefahrt, sofern diese nicht durch den Vermittler oder den Fahrzeuginteressenten verursacht wurden. Umweltschäden durch technische Mängel sowie Abschleppkosten aufgrund eines liegengebliebenen Fahrzeugs sind von unserer Haftung und Schadenregulierung ausgeschlossen. Diese Kosten werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt.
- Wir haben in der Regel keinen Einfluss auf die Qualität des Fahrzeugs, es sei denn, eine Fremdwerkstatt wurde beauftragt, um die Qualität zu gewährleisten. In einem solchen Fall werden nur die eindeutig mit der Fremdwerkstatt in Verbindung gebrachten Folgeschäden mit dieser abgewickelt, während alle anderen Schäden dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
- § 17 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von Dein AutoMensch.