Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermittlung

Diese AGB regeln die Bedingungen der Zusammenarbeit am Fahrzeug-Ankauf- und Vermittlungsservice von Dein Automensch, Inhaber: Benjamin Porath, August-Macke-Str. 20, 26133 Oldenburg (im Folgenden: Dein Automensch). Sie richten sich sowohl an Verkaufs- als auch Kaufinteressenten.

§ 1 Geltungsbereich

  • Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

  • Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit den o.g. Interessenten, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

  • Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Vertragsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss Kaufvertrag

  • Dein Automensch stellt interessierten Verkäufern und Käufern von Fahrzeugen eine webbasierte Plattform zur Vermittlung von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen (PKW, Wohnmobile, Nutzfahrzeuge und sonstige Kraftfahrzeuge) zur Verfügung. Darüber hinaus bewirbt Dein Automensch die zu vermittelnden Fahrzeuge auch über eine mailbasierte Händlerliste gegenüber potentiellen Kaufinteressenten oder im Social Media (Instagram, Facebook). Für die Aufnahme in die Verteilerliste bedarf es zuvor einer ausdrücklichen Einwilligung des Verkaufsinteressenten. Weitere Einzelheiten zur Einwilligungserklärung sind den Datenschutzhinweisen unter www.dein-automensch.de zu entnehmen.

  • Dein Automensch ist im Zusammenhang mit der Vermittlung von Fahrzeugen nicht Vertragspartei eines möglichen Kaufvertrages zwischen Verkäufer und Käufer. Vielmehr kommt der Abschluss eines PKW-Kaufvertrages ausschließlich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande.

  • Der Verkaufsinteressent überlässt Dein Automensch zunächst seine Kontakt- und Fahrzeugdaten (z. B. über ein Exposé oder per E-Mail), durch persönliche Übergabe bzw. indem er diese Daten im entsprechenden Onlineformular der Plattform Dein Automensch hinterlegt. Die Hinterlegung ist nur volljährigen und voll geschäftsfähigen Verkaufsinteressenten erlaubt. Die Angaben auf dem Formular sind wahrheitsgemäß zu machen. Bei Änderungen sind die Angaben unverzüglich zu aktualisieren. Der Verkaufsinteressent ist für die von ihm eingestellten Inhalte selbst verantwortlich. Er steht insbesondere dafür ein, dass die Inhalte nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter (z.B. Urheber- oder Markenrechte) verletzen. Dein Automensch ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein eingestellter Inhalt Rechte Dritter beeinträchtigt oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Der Verkaufsinteressent ist verpflichtet, die von ihm eingestellten Inhalte zu berichtigen bzw. zu löschen, sofern sich herausstellt, dass die Inhalte rechtswidrig sind.

  • Nachdem diese Daten von Dein Automensch erfasst wurden, werden diese von Dein Automensch nach eigenem Ermessen überprüft und nach erfolgreicher Überprüfung in die mailbasierte Händlerliste und / oder in eine webbasierte Plattform (inkl. Social Media) von Dein Automensch eingestellt. Sofern ein Kaufinteresse bekundet wird, wird der Verkäufer elektronisch oder telefonisch durch Dein Automensch über dieses Interesse informiert. In diesem Zusammenhang werden auch die Kontaktdaten beider Verhandlungsparteien vermittelt. Der Verkaufsinteressent selbst entscheidet dann, ob und mit welchem Kaufinteressenten er in die Kaufvertragsverhandlungen eintritt.

  • Über die in der Plattform enthaltenen Online-Formulare geben weder der Kaufinteressent, noch Dein Automensch ein verbindliches Angebot zum Ankauf eines Fahrzeugs ab. Verhandlungen zum Kaufvertragsabschluss werden nur zwischen dem Verkaufsinteressenten und dem Kaufinteressenten geführt werden. Diese können vor Ort oder auf sonstige Weise geführt werden. Der Kaufinteressent führt eine gewissenhafte Prüfung des Fahrzeuges des Verkäufers durch.

  • Der Käufer bzw. Kaufinteressent verpflichtet sich, Dein Automensch innerhalb von 24 Stunden über das Verhandlungsergebnis zu informieren. Hierfür nutzt er die im Webportal bereitgestellten Formulare / Informationswege. Als PKW-Ankauf gelten folgende Ereignisse:

  • Der Käufer kauft das Fahrzeug direkt an
  • Der Käufer vermittelt den Ankauf an einen anderen Interessenten weiter
  • Der Käufer nimmt das Fahrzeug des Interessenten in Kommission
  • Der Käufer verkauft das Fahrzeug des Interessenten an einen Dritten
  • Dem Käufer ist der Interessent bereits bekannt, unabhängig von dein-automensch.de

Ob der Ankauf eines Fahrzeuges zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, ist unerheblich. Ein Rechtsanspruch auf Vermittlungsprovision gemäß § 3 bleibt bestehen.

  • Dein Automensch behält sich eine Prüfung zur Beurteilung der Qualität des Verkaufsprozesses durch Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer bzw. Käufer vor. Davon erfasst ist auch ein Online-Inseratecheck bzw. die Online-Bestandsüberwachung von Händlern.

§ 3 Provision

  • Grundlage für die Vergütung von Dein Automensch ist die Provisionsvereinbarung zwischen dem Kauf.- bzw. Verkaufsinteressenten und Dein Automensch. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Provisionspreise von Dein Automensch zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Die Provision ist fällig, wenn ein Kaufinteressent einen über Dein Automensch vermittelten Kaufvertrag mit dem Verkaufsinteressenten abgeschlossen hat bzw. wenn ein in § 2 Abs. 6 beschriebenes Ereignis eingetreten ist. Das Muster des Kaufvertrages stammt vom Verkaufsinteressenten und wird dem Kaufinteressenten über Dein Automensch vor Abschluss der Vertragsverhandlungen zur Verfügung gestellt. Die Zahlung der Provision hat ausschließlich auf die in der Provisionsvereinbarung benannte Kontoverbindung zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  • Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Provision innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss bzw. innerhalb von 7 Tagen nach Eintritt des in § 2 Abs. 6 beschriebenen Ereignisses zu zahlen. Maßgeblich hierfür ist das Datum der Wertstellung auf dem Konto von Dein Automensch. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet, sofern der Provisionsschuldner kein Verbraucher ist. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 4 Vermittlung b2b b2c c2b 

Unternehmer und Autohäuser können von Dein Automensch durch professionelle Ab- und/oder Zukäufe unterstützt werden. 

Dein Automensch bietet Unternehmern an, ihren Fuhrpark zu überarbeiten. Nach einer Marktrecherche werden die gewünschten Fahrzeuge bei möglichen Verkaufsinteressenten analysiert und dem Unternehmer vorgestellt. Nach Zusage überwacht Dein Automensch die Kaufvertragsabwicklung und organisiert nach Absprache den jeweiligen Transport. Die dabei entstehenden Provisionskosten werden individuell mit dem Auftraggeber vereinbart.

Autohäuser können mit Dein Automensch eine langfristige Partnerschaft eingehen. Diese werden individuell abgestimmt und in einer Vereinbarung festgehalten. Danach werden die gewünschten Zukäufe organisiert (inkl. einer Marktrecherche und Analyse). Dein Automensch bietet unterschiedliche Dienstleistungspakete an – vom Zukauf, über Administrative Tätigkeiten, bis hin zum Transport von Fahrzeugen. 

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten hierzu diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 5 Speditionsdienstleistungen

Neben der Vermittlung von Fahrzeugen bietet Dein Automensch auf Wunsch auch Speditionsdienstleistungen zum Transport von Fahrzeugen gegen Gebühr an. Basis dafür ist der Abschluss einer Vermittlervereinbarung oder Generalvollmacht zwischen dem Interessenten (z. B. Verkäufer oder Käufer) und Dein Automensch. Die AGB zum Speditionsvertrag sind auf der Webseite www.dein-automensch.de ausgestellt.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

  • Dein Automensch übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Verkaufsinteressenten gemachten Angaben und abgegebenen Erklärungen; ebenso wenig für deren Identität und Integrität.

  • Die in die Datenbank oder E-Mail-Verteilerliste eingestellten Inhalte bzw. Inserate sind für Dein Automensch fremde Inhalte i.S.v. § 8 Absatz 1 Telemediengesetz (TMG). Die rechtliche Verantwortung für diese Inhalte liegt demgemäß bei derjenigen Person, die die Inhalte in die Datenbank eingestellt hat.

  • Auch übernimmt Dein Automensch keine Gewährleistung für technische Mängel, insbesondere für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Datenbank und ihrer Inhalte oder für die vollständige und fehlerfreie Wiedergabe der eingestellten Inhalte. Auch für Mängel am Kaufvertragsgegenstand übernimmt Dein Automensch keine Gewährleistung.

  • Für Schäden, die dem Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der Services von Dein Automensch entstehen, gilt Folgendes: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Vorliegen einer Garantie ist die Haftung unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ebenfalls unbeschränkt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Jede weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – außer für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz – ausgeschlossen.

§ 7 Vertragslaufzeit / Kündigung

Die Laufzeit des Vermittlungsvertrags (Provisionsvereinbarung) wird – sofern nichts anderes vereinbart – auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jeder Vertragspartner kann diese zum Ende des Folgemonats kündigen. Dazu ist eine Kündigung per E-Mail an die in der Präambel benannten Adresse ausreichend. Diese Kündigung ist unverzüglich von der anderen Vertragspartei per E-Mail zu bestätigen.  Die Kündigung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Ausgeschlossen davon bleibt die Kündigung aus wichtigem Grunde.

§ 8 Zahlung und Abrechnung

  • Der Vermittlungsvertrag (Provisionsvereinbarung) kommt zustande mit Dein Automensch, Inhaber: Benjamin Porath, August-Macke-Str. 20, 26133 Oldenburg.

  • Die Vermittlungsgebühr wird entsprechend den Regelungen in § 3 fällig. Nach Zahlungseingang wird Dein Automensch unverzüglich gegenüber dem Verkäufer und Provisionsschuldner nach Maßgabe dieser Vereinbarung abrechnen.

§ 9 Sonstiges

  • Es gelten die Datenschutzhinweise, welche auf der Internetseite unter www.dein-automensch.de einzusehen sind.

  • Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  • Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz in Oldenburg (Oldb)

Kontakt

Benjamin Porath – Dein AutoMensch

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