Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Miet- und Ersatzfahrzeugen
Stand 12/2024
Dein AutoMensch, Cloppenburger Str. 297, 26133 Oldenburg
- Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Dein AutoMensch (im Folgenden „Vermieter“) und dem Mieter eines Mietwagens oder Ersatzwagens (im Folgenden „Mieter“).
1.2 Mit der Anmietung eines Fahrzeugs erkennt der Mieter die nachstehenden Bedingungen an. Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters gelten nicht, es sei denn, der Vermieter hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Fahrzeugübergabe und -rückgabe
2.1 Das Fahrzeug wird dem Mieter in technisch einwandfreiem, verkehrssicherem Zustand mit vollem Kraftstofftank übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei der Rückgabe ebenfalls vollgetankt und im gleichen Zustand wie bei der Übernahme zurückzugeben, abgesehen von normalem Verschleiß.
2.2 Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pünktlich am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
2.3 Sollte das Fahrzeug verspätet zurückgegeben werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.
2.4 Das Einwerfen des Fahrzeugschlüssels in einen Briefkasten ist ausdrücklich untersagt. Erfolgt die Rückgabe dennoch auf diese Weise und das Fahrzeug wird gestohlen, haftet der Mieter in vollem Umfang für den entstandenen Schaden.
- Mietdauer und Preise
3.1 Die Mietdauer wird im Mietvertrag festgelegt. Der Mietpreis richtet sich nach der vereinbarten Dauer sowie der Fahrzeugkategorie und wird ebenfalls im Mietvertrag festgehalten.
3.2 Der Mietpreis umfasst die Fahrzeugnutzung, die vorgeschriebenen Versicherungen sowie gegebenenfalls eine Kilometerpauschale. Weitere Kosten, wie zum Beispiel für Kraftstoff oder Reinigung, werden gesondert berechnet.
- Nutzung des Fahrzeugs
4.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln und nur für den vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen. Insbesondere sind die Verkehrsregeln einzuhalten.
4.2 Das Fahrzeug darf ausschließlich von den im Mietvertrag angegebenen Personen gefahren werden. Der Mieter muss sicherstellen, dass alle Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
4.3 Die Nutzung des Fahrzeugs für folgende Zwecke ist untersagt:
- Teilnahme an Motorsportveranstaltungen
- Weitervermietung des Fahrzeugs
- Beförderung von Gefahrgütern
- Beförderung von Personen gegen Entgelt
4.4 Der Mieter hat das Fahrzeug gegen Diebstahl zu sichern und bei Nichtnutzung stets abzuschließen.
- Versicherung und Haftung
5.1 Das Fahrzeug ist haftpflicht- und vollkaskoversichert. Der Mieter trägt im Schadensfall eine Selbstbeteiligung, deren Höhe im Mietvertrag festgelegt wird.
5.2 Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die durch unsachgemäße Nutzung, Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln verursacht werden. Im Falle eines Schadens ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren und dessen Anweisungen zur weiteren Vorgehensweise zu befolgen.
5.3 Bei Unfällen, Diebstahl oder sonstigen Schäden ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen und ein Protokoll aufzunehmen. Der Mieter darf ohne Zustimmung des Vermieters keine Anerkennung von Ansprüchen Dritter abgeben.
5.4 Das Fahrzeug darf ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland genutzt werden. Fahrten außerhalb Deutschlands sind ausdrücklich untersagt.
Bei Zuwiderhandlung besteht kein Versicherungsschutz. Der Mieter trägt in diesem Fall sämtliche entstandenen Schäden zu 100 % selbst, unabhängig von der Ursache oder Verschuldensfrage. Dies umfasst sowohl Schäden am Miet- und Ersatzfahrzeug als auch Schäden gegenüber Dritten.
- Reparaturen und Wartung
6.1 Notwendige Reparaturen, die während der Mietdauer auftreten und zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit erforderlich sind, dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter durchgeführt werden.
6.2 Der Mieter ist nicht berechtigt, eigenmächtig Reparaturen am Fahrzeug durchzuführen oder durchführen zu lassen, außer im Falle einer Gefahr für die Verkehrssicherheit.
- Rücktritt und Kündigung
7.1 Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts ist der Vermieter berechtigt, Stornierungsgebühren zu erheben, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts richtet.
7.2 Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter wesentliche Vertragspflichten verletzt, insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung des Fahrzeugs oder bei Zahlungsverzug.
- Datenschutz
8.1 Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen.
8.2 Der Mieter hat das Recht, jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen.
- Schlussbestimmungen
9.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
9.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
9.3 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist der Sitz des Vermieters.